AGBs

  1. Inhalt der Angebote, Haftung
    Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den jeweils angegebenen Stellen. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an Sie weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf / Irrtum bleiben vorbehalten. Verbindliche Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Der Auftrag
    Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Exposés und seiner Bedingungen zustande.
  3. Gegenstand des Auftrags
    Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und / oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit.
  4. Weitergabeverbot
    Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für Sie bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Informationen ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsschluss durch den Dritten sind Sie ebenfalls provisionsverpflichtet, weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
  5. Provision
    Im Erfolgsfall ist vom Käufer / Mieter eine Provision in der im Exposé angegebenen Höhe zu zahlen. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt). Wir bieten weder Rechts- noch Steuerberatung.
  6. Erlaubte Doppeltätigkeit
    Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd tätig zu werden.
  7. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
    Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Ist unser Kunde Vollkaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz Hamburg.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Haftungsausschluss
Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt externer Webseiten, auf die wir verweisen. Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte aller gelinkten Seiten auf der gesamten Homepage inkl. aller Unterseiten haben.

Wenn Sie personenbezogene Daten an uns übermitteln, werden diese von uns zum Zwecke der Immobilienvermittlung gemäß § 33 BDSG gespeichert. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weitergeleitet. Auf Wunsch werden sie gelöscht.

Geldwäschegesetz

  1. Wann muss der Makler seinen Vertragspartner identifizieren?
    Der Immobilienmakler muss die Identität des Kunden vor Abschluss eines Maklervertrages feststellen. Der Abschluss eines Maklervertrages kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei der Ring Deutscher Makler LV Berlin und Brandenburg e.V. ausdrücklich empfiehlt den Maklervertrag schriftlich abzuschließen.
  2. Welche Informationen muss der Makler von seinem Vertragspartner dokumentieren?
    1. Identifizierung bei natürlichen Personen:
    • Name (Nachname und mindestens ein Vorname)
    • Geburtsort und Geburtsdatum
    • Staatsangehörigkeit
    • Anschrift (keine Postfächer)
    • amtlicher Ausweis im Original
    • (nur Personalausweis oder Reisepass!)
    • Ausweisnummer
    • Ausstellende  Behörde
    • Wirtschaftlich Berechtigter

    Sonderfall:
    Ist der Vertragspartner nicht persönlich anwesend, kann die Identität durch eine beglaubigte Ausweiskopie oder beispielsweise durch das Postident-Verfahren der Deutschen Post nachgewiesen werden.

    2. Identifizierung  bei juristischen  Personen und Personengesellschaften:
    • Name/Bezeichnung der juristischen Person oder Gesellschaft
    • Rechtsform (Beispiel: GmbH, AG, KG, e.V., OHG „.)
    • Registernummer (soweit vorhanden)
    • Anschrift des Sitzes beziehungsweise der Hauptniederlassung
    • Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand)
    • Wirtschaftlich Berechtigter (nur natürliche Personen einer Gesellschaft  mit über 25% der Anteile; bei börsennotierten Gesellschaften müssen keine natürlichen Personen genannt werden)

    Sonderfall:
    Ist eines der genannten Mitglieder selbst eine juristische Person (z.B. die GmbH bei einer GmbH & Co. KG), müssen auch von dieser Name, Rechtsform, Registernummer und Anschrift erhoben werden.

  3. Abklärung des Hintergrundes der Geschäftsbeziehung
    Der Immobilienmakler ist auch verpflichtet, Informationen über den Zweck und die angestrebte  Art der Geschäftsbeziehung einzuholen, soweit sich dies im Einzelfall nicht bereits zweifelsfrei ergibt.
  4. Kontinuierliche  Überwachung der Geschäftsbeziehung
    Wenn die Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner eine gewisse Zeit andauert, muss der Immobilienmakler die angegebenen Daten erneut überprüfen.
  5. Politisch exponierte Personen
    Ist der Vertragspartner eine sogenannte PEP, d. h. eine Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, sowie deren Angehörige und der PEP bekanntermaßen nahestehende Personen, dann gelten verstärkte Sorgfaltspflichten:
    • Vor  Begründung  einer  Geschäftsbeziehung,  ist die Zustimmung des Vorgesetzten einzuholen.
    • Informationen zur  Herkunft der Gelder  müssen ermittelt werden.
    • Bei längeren Geschäftsbeziehungen müssen diese kontinuierlich  überwacht werden.

    Zu den PEP gehören allerdings nicht Personen, die ein öffentliches Amt im Inland oder als im Inland gewählte Abgeordnete des Europäischen Parlaments ausüben. Beispielhaft für PEP's sind Staats- und Regierungschefs, Minister, Botschafter, hohe Gerichtsbeamte, Offiziere der Streitkräfte und Leitungsmitglieder staatl. Unternehmen.

  6. Dokumentation der Feststellung und  Aufbewahrungspflicht
    Die erhobenen Angaben sind mindestens 5 Jahre (beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres) aufzubewahren.
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